Kindesunterhalt – wer vertritt ein minderjähriges Kind?

anwalt-recht-unterhalt

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzinformation Unterhaltsrecht Juli 2019

Bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind gibt es drei Konstellationen: Ist es ein nichteheliches Kind, dann wird es bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den nicht betreuenden Elternteil von dem Elternteil vertreten, bei dem es lebt. Sind die Eltern verheiratet und haben sich getrennt, dann macht der Elternteil, bei dem das Kind im Trennungsjahr lebt, zunächst aus eigenem Recht Unterhaltsansprüche für das Kind geltend. Den Antrag kann dann also die Mutter beim Familiengericht stellen, wenn das Kind bei ihr lebt. Sind die Eltern rechtskräftig geschieden, dann ist es wie beim nichtehelichen Kind: Die Unterhaltsansprüche macht das Kind selbst, vertreten durch den Elternteil geltend, bei dem es wohnt. Wenn Sie hier wissen wollen, wie Sie es richtig machen, dann lassen Sie sich bei Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth beraten.

Dr. Gabriele Sonntag