Maklervertrag – muss der Makler auch steuerrechtliche Fragen prüfen?

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

Kurzinformation Vertragsrecht Juli 2019

Wenn mit einem Makler keine besondere Vereinbarung über die Prüfung steuerrechtlicher Fragen getroffen wurde, dann haftet er auch nicht, wenn er hier eine Prüfung unterlässt.

Nur dann, wenn der Makler angibt, dass er in bestimmten Steuerfragen „Fachmann“ ist, ergäbe sich daraus eine Haftung. Ein Makler muss zwar seinem Auftraggeber raten, fachlichen Rat einzuholen, wenn er sieht, dass Beratungsbedarf bestehen könnte. Dies liegt aber nur dann vor, wenn er selbst seinem Auftraggeber zu einem riskanten Vorgehen veranlasst oder ihn gar zu einem für ihn unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet hat. Wenn Sie hier als Makler oder Käufer mehr wissen wollen, dann lassen Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth beraten.

Philipp Krasa