Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung „Lifestyle-Medikamente“?

Medikament
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Das Sozialgericht Darmstadt hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Medikament Mounjaro zur Gewichtsreduktion von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen ist. Der Krankenversicherte hatte nach erheblicher Gewichtsabnahme infolge eines Magenbypasses wieder deutlich zugenommen. Wegen der erneuten Adipositas litt er auch an Bluthochdruck und Schlafapnoe. Deshalb beantragte er bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für das Medikament Mounjaro.

Das Sozialgericht Darmstadt lehnte dies ab und betonte, dass Arzneimittel von der Leistungspflicht der Krankenkasse ausgeschlossen sind, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, explizit auch Arzneimittel, die der Zügelung des Appetits oder zur Reduzierung des Körpergewichtes dienen.

Mounjaro wird zwar auch zur Behandlung eines Diabetes Mellitus Typ 2 verschrieben. Es diene allerdings ausschließlich zur Gewichtsabnahme. Deshalb ist es ein „Lifestyle-Medikament“ und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu bezahlen.

Bei Fragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.