Im November hatten wir bereits geschrieben, dass es ein Mieter in der Wohnung nicht nur warm möchte; er ist auch zum Heizen verpflichtet. Damit ein Mieter richtig heizen kann, hat ihm das der Vermieter zu ermöglichen. Er hat eine Heizung zur Verfügung zu stellen und diese auch einzuschalten. Gerade in den Übergangszeiten Herbst/Winter und Frühjahr/Sommer kommt es häufig zu Unsicherheiten, wie zu heizen ist.
Im Herbst trifft kalte Außenluft auf warme Raumluft: Dies sind ideale Bedingungen für Schimmel. Der Mieter ist verpflichtet, durch angemessenes Heizen sowie regelmäßiges Lüften, einer Schimmelbildung vorzubeugen. Besonders effektiv ist dabei ein mehrfaches Stoßlüften am Tag statt dauerhaftes Kipplüften. Über ein gekipptes Fenster erfolgt der Austausch der Luft eher zögerlich. Gerade der Austausch des in der Luft gebundenen Wassers an die Außenumgebung erfolgt langsam. Zeitgleich kühlt der Raum ab. Der Mieter verliert so Wärmeenergie ohne die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung signifikant zu senken.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, wenden.