Wird ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der oder zur Arbeit verletzt, kommt für die Folgen in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft auf. Häufig kann es aufgrund eines Wegeunfalls aber auch Ansprüche gegen andere Versicherungen geben, beispielsweise die Krankenkasse, die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die eigene Kasko-Versicherung oder die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners.
Roland Tilch ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Daher steht er in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region Mandanten zur Seite, die ihre Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen oder Sozialversicherungen durchsetzen wollen. Hier erklärt er:
Gut zu wissen: Bei einem Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung keine Schäden des Unfallgegners.
In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von dort passiert. Dabei ist grundsätzlich nur der direkte Weg versichert. Verlässt der Beschäftigte diesen Weg – beispielsweise zum Einkaufen – besteht dafür kein Versicherungsschutz. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen, hier die Wichtigsten:
Der Weg zur und von der Arbeit beginnt und endet an der Außentür des eigenen Wohngebäudes. Hat der Arbeitnehmer während der Arbeit einen Unfall, kommt dafür ohnehin die Unfallversicherung auf. Dazu zählen zum Beispiel Außendiensttätigkeiten oder Besorgungen im Auftrag der Firma. Auch wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung angeordnet hat oder sie für den Beruf gesetzlich verpflichtend ist, gilt unterwegs Versicherungsschutz. Selbst Unfälle auf dem Weg zur Mittagspause oder zurück gelten als Wegeunfälle – bis zur Tür des Restaurants oder der Kantine. Fordert die Arbeitsagentur einen Arbeitssuchenden zu einem Vorstellungsgespräch auf, zählt auch das als auf dem Weg zur Arbeit.
Alkohol bei der Arbeit erhöht auch die Gefahr von Wegeunfällen. Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann Trunkenheit daher den Versicherungsschutz kosten. Das ist dann der Fall, wenn der Alkoholeinfluss, unter dem der Arbeitnehmer stand, die allein wesentliche Unfallursache ist. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus den Umständen. Bei Autofahrern ist der ursächliche Zusammenhang aber ab 1,1 Promille (Fahruntüchtigkeit) anzunehmen.
Wichtig zu wissen ist dabei: Die Leistungen anderer Versicherungen wie der Krankenversicherung oder der Kfz-Versicherung sind unabhängig davon, ob es sich um einen Wegeunfall handelt oder nicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt grundsätzlich für Personenschäden am Arbeitnehmer auf. Die Leistungen umfassen insbesondere:
Tipp: Auch wer sich nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit körperlich unversehrt fühlt, sollte den Wegeunfall an die Berufsgenossenschaft melden und am besten auch zum Arzt gehen. Manche Folgeschäden zeigen sich erst nach Tagen.
Sachschäden – beispielsweise am Auto – sind von der Unfallversicherung nicht abgedeckt. Sachmittel dagegen, die beispielsweise aufgrund einer unfallbedingten Behinderung nötig werden, zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt grundsätzlich kein Schmerzensgeld, auch nicht bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. In vielen Fällen kann der Betroffene allerdings nach einem Unfall Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bekommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur für Personenschäden an den Versicherten zuständig. Entsteht bei einem Wegeunfall ein Sachschaden am Auto, zahlt dafür ggf. die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (falls dieser die Schuld trägt) oder die eigene Kasko-Versicherung.
Sie hatten einen Wegeunfall und eine oder mehrere Versicherungen wollen nicht zahlen? Wir unterstützen Sie, Ihre Rechte gegenüber allen infrage kommenden Versicherungen und Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen bei der rechtssicheren Beantragung.
Roland Tilch
Roland Tilch ist nicht nur Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern auch unser Spezialist für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Damit ist er bestens qualifiziert für Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit.