1. Dringlichkeits-Plus
Bei uns bekommen Sie so schnell wie möglich einen Termin, wenn es brennt, auch am Abend oder am Wochenende.
2. Familien-Plus
Zu den Besprechungen können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder oder auch zur Unterstützung ein Familienmitglied oder einen Bekannten mitbringen.
3. Verständlichkeits-Plus
Wir sprechen und beraten so, dass Sie es verstehen. Wir sind zwar Fachanwälte aber keine Fachchinesen.
4. Wolf-im-Schafspelz-Plus
Freundlich im Auftreten - hart in der Sache. So verhandeln wir für Sie mit der Gegenseite.
5. Beständigkeits-Plus
Unsere Mitarbeiter sind durchschnittlich 36 Jahre alt und seit 15 Jahren in der Kanzlei. Sie werden von einem Team betreut, das loyal, mandantenorientiert, erfahren und aufeinander eingespielt ist.
6. Zertifizierungs-Plus
Wir lassen uns prüfen. Wir sind die erste DEKRA-zertifizierte Kanzlei in Fürth.
7. Fachanwalts-Plus
Wir sind drei Rechtsanwälte mit insgesamt sechs Fachanwaltschaften. Daher sind Sie bei uns doppelt gut aufgehoben.
Wir sind eine Kanzlei mit ausgewiesenen Schwerpunkten und haben uns einen hohen Standard bei der Betreuung von Privat- und Firmenmandanten zum Ziel gesetzt. Wir bieten schnelle Reaktion, individuelle Beratung und feste Ansprechpartner. Sprechzeiten können flexibel vereinbart werden. Auch in den Mittagspausen, am Freitagnachmittag und am Wochenende sind wir für Sie da.
Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen.
Entwicklung der KanzleiDie Kanzlei wurde im Oktober 1995 zunächst von Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag |
Hier finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner. Unser Sekretariat ist durchgehend besetzt. Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Mitarbeiter laufend fortbilden. Es erwartet Sie daher ein freundliches, hochmotiviertes und gut ausgebildetes Team.

Wir prüfen, ob Ihnen gegen Ihren früheren Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wenn dies sein sollte, machen wir diesen auch für Sie geltend.
Schwerpunktmässig bearbeiten wir das individuelle Arbeitsrecht, d.h. Kündigungen, Abmahnungen, Wettbewerbsvereinbarungen u.ä.. Wir vertreten hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Herr Rechtsanwalt Tilch als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht prüft, ob Ihnen gegen Ihren behandelnden Arzt ein Anspruch wegen einer Fehlbehandlung oder fahrlässigen Falschbehandlung zusteht. Dies gilt für alle Bereiche des Arzthaftungsrechts, auch für chirurgische Eingriffe und Geburten.
Hier geht es um alles, was Bauen und Verträge mit Architekten, Handwerkern und Bauträgern betrifft. Wir prüfen solche Verträge und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen, z. B. wenn ein Bauwerk mangelhaft ist. Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir bei der Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben.
Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht vertritt Sie hier in allen Angelegenheiten, in denen Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten geltend gemacht werden. Er vertritt Sie gegen private Versicherungen oder auch gegen gesetzliche Rentenversicherungsträger. Auch bei Fragen zur Altersrente berät und vertritt er Sie gerne.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt hier bei den Straßenverkehrsdelikten und allem was damit zusammenhängt, wie Fahrverbot, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Frau Dr. Gabriele Sonntag und Herr Rechtsanwalt Martin Müller sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.Weiter ist sie Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V. Hier beraten wir bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Weiter vertreten wir unter anderem bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Hier geht es um Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie Unterhalt, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der übrigen
güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie beraten und vertreten.
Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Beratung von Paaren, die ohne
Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam etwas anschaffen, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen wollen oder rechtliche Hilfe bei der Tennung brauchen. Erfahrung haben wir auch mit Vaterschaftsprozessen.
Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Weiter beraten und vertreten wir Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen, Verwalter als auch die Wohnungseigentümer selbst.
Hier beraten wir bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Leasingverträgen und Schadensfällen.
Konflikte sind alltäglich. Sie entstehen zwischen Nachbarn, Ehepartnern, in Familien und Lebensgemeinschaften, am Arbeitsplatz, im Handel und Straßenverkehr, zwischen Mietern und Vermietern. Sie resultieren häufig aus unterschiedlichen Wahrnehmungen, Missverständnissen oder nur vermeintlichen unterschiedlichen Interessen. Oft wissen die Betroffen nicht, wie sie den Streit lösen können. Hier hilft der Mediator. Ein Mediationsverfahren ist begründet auf Erkenntnissen der Kommunikations- und Konfliktforschung. Aufgrund seiner Kompetenz ist der Mediator in der Lage, den Dialog zwischen den Konfliktparteien zu fördern, um einen Konsens, eine vernehmliche Regelung oder Lösung zu finden. Bei dieser gewinnen dann beide Parteien.
Als Mediator rechne ich nach Stundensätzen ab. Der Stundensatz beträgt zwischen EUR 150,00 und EUR 200,00.
Wir beraten vor Abschluss eines gewerblichen oder eines Wohnungsmietvertrages über die Formulierung und die Gestaltungsmöglichkeiten. Im Pachtrecht haben wir Erfahrung insbesondere mit Gaststättenpacht. Weiter helfen wir bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung der dadurch entstehenden Ansprüche. Im Zusammenhang mit dem Mietrecht geht es auch um Streitigkeiten, die das ungestörte Wohnen betreffen.
Da immer mehr Paare nicht heiraten, sondern als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben, gibt es im Fall einer Trennung auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen, z. B. gemeinsam angeschaffte Immobilien oder gemeinsam aufgenommene Schulden. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder auch gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.
Wir prüfen für Sie alle Arten von Rentenbescheiden. Wir machen Ansprüche gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend und helfen Ihnen auch bei allen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Hier geht es um Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie
Unterhalt, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der übrigen
güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie beraten und vertreten.
Wir beraten Sie in allen Arten von Sorge und Umgangsrecht und machen Ihre berechtigten Ansprüche
geltend.
Hier bearbeiten wir hauptsächlich Fragen des Schwerbehindertenrechtes, der Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, Rente und Sozialhilfe. Wir fertigen Widersprüche gegen Bescheide, erstellen Klagen und vertreten in allen gerichtlichen Verfahren.
Das Umgangsrecht befasst sich mit der Frage, wann, wie oft und wo der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, diesen Elternteil sehen und besuchen kann. Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Auch wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, hat immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht regelmäßig. Auch der Ferienumgang gehört zum Umgangsrecht.
Unterhaltsrecht ist ein Spezialgebiet des Familienrechts. Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden Unterhalt. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen gemeinsamen Kindes. Wir beraten auch über die Möglichkeit von Vereinbarungen zum Unterhalt oder Strategien, wie ein Streit vermieden werden kann.
Dieses Gebiet umfasst das Schadensersatzrecht und Haftpflichtrecht, insbesondere die komplette Abwicklung des Versicherungsfalles bei einem Verkehrsunfall sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher. Wir erledigen sämtliche Korrespondenz und vertreten auch in Verfahren zur Erlangung eines Schmerzensgeldes oder einer Rente.
Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht, insbesondere Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen und alle weiteren Versicherungen.
Dies beinhaltet Beratung zu Verträgen und deren Prüfung, wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag, Werkvertrag und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiter helfen wir bei Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder sonstige Auflösung von Verträgen aller Art.
Hier geht es um die Genehmigung von Bauvorhaben, Erschliessungsbeitragsrecht, Gebühren und sonstige Beiträge, Beamtenrecht, Schulrecht bzw. Hochschulrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht, wie zum Beispiel Gaststättenerlaubnis, Meisterprüfung nach der Handwerksordnung oder Zu- und Aberkennung von beruflichen Qualifikationen.
Hier vertreten wir sowohl Verwalter als auch Wohnungseigentümer. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Hausgeldzahler oder Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger und Vorverwalter. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder Ansprüchen der Gemeinschaft, auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer bzw. deren Mieter.
Hier beraten wir in allen Fragen des Zugewinnausgleichs. Während der Ehe haben meist beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Ihr Vermögen vermehrt. Dabei kann es sich z.B. um Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen oder auch Luxusgüter handeln. Auch ein Abzahlen von Schulden während der Ehe kann so einen Vermögenszuwachs darstellen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass grundsätzlich beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehe teilhaben sollen.
Für Sie vollstrecken wir aus bestehenden Titeln. Unsere Vollstreckungsabteilung ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Wir finden für Sie auch Möglichkeiten, wo andere schon lange aufhören. Wir vollstrecken aus allen Arten von Titeln, besonders auch rückständigen und laufenden Unterhalt.

A. Unser Tätigkeitsfeld
1. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirke ich auf einem Feld, das zum einen von den Ansprüchen und Wünschen einzelner Mandanten bestimmt ist, zum anderen von den gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtigstes Ziel der Arbeit unserer Kanzlei ist es, unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden und rechtlich zulässigen Mittel, den Mandanten wirkungsvoll zu seinem Ziel zu bringen.
Das verstehen wir nicht allein als Beitrag zum Erfolg des einzelnen Mandanten, sondern darüber hinaus auch als Beitrag zu einer an der Förderung des Nächsten orientierten Rechtskultur.
2. Diese Aufgabe nehmen wir wahr in einen bewussten Einsatz langjähriger Erfahrung, gründlicher Fachkenntnis und großem Engagement.
3. Über den einzelnen Mandanten hinaus haben wir bei unserer Arbeit auch die berechtigten Interessen derer im Blick, die indirekt am Erfolg mitwirken: Anwälte/Anwältinnen, Richter/Richterinnen, andere Entscheidungsträger und auch des Gegners.
B. Die Kanzlei als Arbeitsumfeld und Arbeitsgemeinschaft
1. Nach außen hin soll die Kanzlei als Einheit auftreten. Der gute Ruf unserer Kanzlei hängt nicht zuletzt davon ab, dass die Mitarbeiter sich mit den gestellten Aufgaben identifizieren und das Miteinander in der Kanzlei bejahen. Spannungen und Unstimmigkeiten sind intern zu klären und zu lösen.
2. Wichtig ist Kontinuität in der Zusammensetzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Alle Mitarbeitenden sollen zu einem Klima in der Kanzlei beitragen, das ihren Arbeitsplatz nicht als einen unter vielen denkbaren Arbeitsplätzen erscheinen lässt, sondern als den besten denkbaren. Sie sollen einen Raum der Selbstverwirklichung und der inneren Erfüllung finden. Ich trage meinen Teil dazu bei. Ich erwarte, dass meine Mitarbeiter sich auch selbst erkennbar darum bemühen.
3. Mit einer solchen, von allen Mitarbeitenden geteilten Grundeinstellung können wir konstantes Wachstum, gute Gewinne, Sicherung der Arbeitsplätze und insgesamt ein Allen dienendes Gedeihen der Kanzlei erreichen.
4. Den Mitarbeitenden in der Kanzlei muss bewusst sein, dass es das Ziel unserer Arbeit ist, uns von niemandem in unseren Leistungen überbieten zu lassen und zugleich eine möglichst hohe Zahl von Mandanten optimal zu betreuen.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss darauf bedacht sein, zum wirtschaftlichen Gedeihen der Kanzlei und zu ihrem Bestehen im Wettbewerb beizutragen.
C. Werteeinstellung
1. Ich selbst orientiere mein Handeln und Denken an den Werten, die ich für unsere Kultur als grundlegend halte. Hierzu zähle ich insbesondere den Respekt und die Wertschätzung des einzelnen Menschen.
Den Grundwerten, wie sie im Grundgesetz stehen, fühle ich mich verpflichtet. In meinem alltäglichen Handeln bedeuten diese Werte Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Einsatz für die Kanzlei und die Mitarbeitenden.
Ohne eine solche Haltung und ohne das Zutrauen in die Tragfähigkeit der für mich grundlegenden Werte könnte ich meine Kanzlei nicht erfolgreich führen.
2. Aufgrund meiner christlichen Werte und Orientierung bin ich kein Sympathisant extremer politischer oder gesellschaftlicher Ansichten.
Meine Wertorientierung und meine persönliche Haltung sollen in meinem täglichen Verhalten gegenüber Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen und Mandanten/Mandantinnen gelebt werden.
3. Hieran lasse ich mich täglich messen.

1. Für den Mandanten haben wir unseren Beruf erlernt.
2. Der Mandant ist die wichtigste Person auf der Welt, sobald er unsere Kanzlei betritt.
3. Der Mandant ist nicht von uns abhängig wir sind von ihm abhängig.
4. Der Mandant stört nicht unsere Arbeit er ist der Grund für unsere Arbeit.
5. Wir tun dem Mandanten keinen Gefallen, wenn wir ihn vertreten oder beraten er tut uns den Gefallen, wenn er uns
beauftragt.
6. Ein Mandant ist kein Fremder in der Kanzlei er gehört zur Kanzlei.
7. Ein Mandant ist keine Nummer er ist ein menschliches Wesen mit Gefühlen und Emotionen wie wir selbst, mit Vorurteilen,
sowie erfüllten und nicht erfüllten Erwartungen.
8. Wir behandeln die Mandanten so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
9. Der Mandant muss immer in einer freundlichen und warmen Atmosphäre empfangen und betreut werden.
10. Nichts ist vertrauensstörender als ein unfreundlicher Empfang oder herablassendes Personal.
11. Ein Mandant ist der zukünftige Kontakt mit anderen Mandanten.
12. Der neue Mandant ist das Ergebnis eines Vertrauensbeweises oder einer Empfehlung.

Fachanwaltschaften: Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte: Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Berufs- Erwerbsunfähigkeitsrecht, Altersrente, Bußgeldsachen, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht, Miet- & Pachtrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rentenversicherungsrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Unfallversicherung, Vertragsrecht, Verwaltungssrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zugewinnausgleich, Zwangsvollstreckung