Hier vertreten wir sowohl Verwalter als auch Wohnungseigentümer. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Hausgeldzahler oder Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger und Vorverwalter. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder Ansprüchen der Gemeinschaft, auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer bzw. deren Mieter.
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Fachanwaltschaften: Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte: Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Berufs- Erwerbsunfähigkeitsrecht, Altersrente, Bußgeldsachen, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht, Miet- & Pachtrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rentenversicherungsrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Unfallversicherung, Vertragsrecht, Verwaltungssrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zugewinnausgleich, Zwangsvollstreckung