Das Umgangsrecht befasst sich mit der Frage, wann, wie oft und wo der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, diesen Elternteil sehen und besuchen kann. Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Auch wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, hat immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht regelmäßig. Auch der Ferienumgang gehört zum Umgangsrecht.
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Fachanwaltschaften: Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte: Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Berufs- Erwerbsunfähigkeitsrecht, Altersrente, Bußgeldsachen, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht, Miet- & Pachtrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rentenversicherungsrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Unfallversicherung, Vertragsrecht, Verwaltungssrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zugewinnausgleich, Zwangsvollstreckung