Da immer mehr Paare nicht heiraten, sondern als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben, gibt es im Fall einer Trennung auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen, z. B. gemeinsam angeschaffte Immobilien oder gemeinsam aufgenommene Schulden. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder auch gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.
>> weiter zu Rentenversicherungsrecht

Fachanwaltschaften: Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte: Anwaltshaftung, Arbeitsrecht, Arztrecht, Baurecht, Berufs- Erwerbsunfähigkeitsrecht, Altersrente, Bußgeldsachen, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht, Miet- & Pachtrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rentenversicherungsrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Unfallversicherung, Vertragsrecht, Verwaltungssrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zugewinnausgleich, Zwangsvollstreckung